Gummersbach: 989 kWh Solarertrag je kWp und 3.105 Solaranlagen
- 51.332Einwohner
- Oberbergischer KreisLandkreis
- 51643, 51645, 51647Postleitzahlen
Mit 989 kWh je kWp liegt Gummersbach 7 Prozent unter dem Durchschnitt von 1.066 kWh. In Gummersbach sind 3.105 Solaranlagen registriert, 42,8 Gebäudeanlagen je 1.000 Einwohner.
Gummersbach: nur 989 kWh je kWp, Platz 2.739 von 2.930
Wer in Gummersbach 1 kWp aufs Dach legt, erntet im Jahr etwa 989 kWh. Bundesweit sind es im Mittel 1.066 kWh.
Hochgerechnet: 8 kWp ergeben um 7.910 kWh, 12 kWp um 11.870 kWh.
Beim Ertrag steht Gummersbach in Nordrhein-Westfalen Platz 333 von 392.
Zwischen April und September entstehen 70 Prozent, am stärksten ist der Juni (124 kWh je kWp).
Aufholbedarf: Gummersbach hat 42,8 Gebäudeanlagen je 1.000 Einwohner
Insgesamt 33,6 Megawatt Solarleistung verteilen sich in Gummersbach auf 3.105 Anlagen (10,8 kW im Mittel).
2.199 davon sitzen auf Gebäuden, 6 stehen auf Freiflächen, 900 sind Balkonkraftwerke.
Pro Kopf: 654 Watt. Pro 1.000 Einwohner: 42,8 Gebäudeanlagen gegenüber 77,7 im Durchschnitt.
Im Kreis Oberbergischer Kreis ist das Platz 13 von 13.
Speicher und Solar in Gummersbach: 52,1 je 100 Anlagen
Für Gummersbach sind 1.576 Stromspeicher mit 10.040 Kilowatt Leistung registriert. Auf 100 kleine Solaranlagen (bis 30 kW) kommen 52,1 Speicher, im Mittel aller Orte 46,6.
Balkonkraftwerke sind in Gummersbach unterdurchschnittlich verbreitet: 17,5 je 1.000 Einwohner
Gemeldet sind 900 Geräte, das entspricht 17,5 je 1.000 Einwohner bei einem Mittel von 22,3.
Sie machen 29,0 Prozent aller registrierten Solaranlagen aus.
Nur gemeldete Geräte zählen.
Solardichte im Landkreis Oberbergischer Kreis: Gummersbach steht auf Platz 13
Gebäudeanlagen je 1.000 Einwohner, die 13 erfassten Orte des Kreises.
- Wiehl64,6
- Waldbröl54,1
- Bergneustadt47,0
- Radevormwald46,0
- Gummersbach42,8
Wärmeplanung in Gummersbach: Frist bis 30. Juni 2028
Mit 51.332 Einwohnern gilt für Gummersbach die Frist 30. Juni 2028, das sind ab heute noch 20 Monate.
Eine Heizung vorschreiben kann der Plan nicht: Die 65-Prozent-Regel ist seit dem Gebäudemodernisierungsgesetz vom 29. Juli 2026 entfallen. Er zeigt, wo Fern- oder Nahwärme entstehen könnte.