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Kommunale Wärmeplanung: Was Hausbesitzer wissen müssen

Redaktion energienachhalt.de, Stand Oktober 2026

Der Wärmeplan Ihrer Stadt sagt voraus, womit Ihr Viertel in Zukunft heizen könnte. Er sagt nicht, womit Sie heizen müssen. Seit dem Gebäudemodernisierungsgesetz vom 29. Juli 2026 ist dieser Unterschied klarer als zuvor: Die 65-Prozent-Regel, die bis dahin an die Wärmeplanung gekoppelt war, gibt es nicht mehr.

Fristen nach dem Wärmeplanungsgesetz

Städte mit über 100.000 Einwohnern mussten bis zum 30. Juni 2026 einen Wärmeplan vorlegen, alle übrigen Kommunen haben bis zum 30. Juni 2028 Zeit. Ende 2025 hatten nach einem Bericht 38 von 83 Großstädten einen fertigen Plan.

Kommunen unter 10.000 Einwohnern können laut Gesetz ein vereinfachtes Verfahren nutzen, sofern das Landesrecht es erlaubt.

Was im Plan steht

Die Kommune teilt ihr Gebiet in Versorgungsarten ein: Gebiete, die für ein Wärmenetz geeignet sind, Gebiete für Wasserstoff und Gebiete, in denen dezentrale Lösungen wie Wärmepumpen die wahrscheinlichste Variante sind. Grundlage sind Bestandsanalyse und Potenzialanalyse, also wer wie viel Wärme braucht und welche Quellen vor Ort bereitstehen.

Ein Eignungsgebiet ist eine Prognose. Es gibt keinen Anspruch auf einen Netzanschluss, und niemand muss sich anschließen, nur weil das Netz in der Nähe verläuft.

Was sich 2026 geändert hat

Bis Juli 2026 konnte eine Gemeinde mit der Ausweisung eines Gebiets die 65-Prozent-Regel für neue Heizungen vorziehen. Diese Regel ist mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz entfallen, und mit ihr dieser Mechanismus. Eine neue Heizung muss nicht mehr von der Planung abhängen.

Der Plan bleibt dennoch kein Papiertiger. Er lenkt, wo Netzbetreiber ausbauen, und damit, ob Sie in zehn Jahren zwischen Fernwärme und Wärmepumpe wählen können. Ob und wo Ihre Gemeinde Anschlussverpflichtungen für ein Wärmenetz vorsieht, regelt das Landes- und Ortsrecht und steht in der jeweiligen Satzung, nicht im Plan.

Was Sie tun können

Fragen Sie bei Kommune oder Stadtwerken, ob ein Wärmeplan vorliegt und ob für Ihre Straße ein Netz vorgesehen ist. Haben Sie eine Heizung, die noch einige Jahre läuft, kann diese Auskunft den Ausschlag geben, ob sich das Abwarten lohnt.

Der Sanierungsfahrplan hilft, Dämmung und Heizung so zu ordnen, dass beide Wege offen bleiben. Was das Heizungsgesetz sonst erlaubt und kostet, steht im Ratgeber dazu.

energienachhalt.de ist redaktionell, keine Beratung und keine Vermittlung. Förderhöhen sind Orientierungswerte mit Stand Oktober 2026, verbindlich sind die Bedingungen der Förderstelle.