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Photovoltaik 2026: Einspeisevergütung, Anmeldung und Dach

Redaktion energienachhalt.de, Stand Oktober 2026

Kurze Antwort

Für neue Anlagen bis 10 kWp mit Inbetriebnahme vom 1. August bis 31. Dezember 2026 liegt die Einspeisevergütung laut Bundesnetzagentur bei 7,70 Cent je Kilowattstunde bei Teileinspeisung und 12,22 Cent bei Volleinspeisung, 20 Jahre lang. Anlagen müssen im Marktstammdatenregister und beim Netzbetreiber angemeldet werden.

Die Vergütung im Überblick

Die Bundesnetzagentur führt für Inbetriebnahmen ab dem 1. August 2026 bei Anlagen bis 10 kWp 7,70 Cent bei Teileinspeisung und 12,22 Cent bei Volleinspeisung. Für 10 bis 40 kWp sind es 6,66 Cent bei Teileinspeisung und 10,24 Cent bei Volleinspeisung.

Die Bundesnetzagentur führt die Sätze für Inbetriebnahmen bis zum 31. Dezember 2026, dann läuft das EEG 2023 aus. Sie werden 20 Jahre gezahlt, bestehende Anlagen sind nicht betroffen.

Was ab 2027 gilt

Der Gesetzentwurf zum EEG 2027 (Bundestags-Drucksache 21/7867) ersetzt die feste Vergütung für neue Anlagen durch eine Übergangszahlung, die höchstens 36 Monate läuft. 2027 soll sie für Anlagen unter 50 Kilowatt gelten, 2028 unter 25 Kilowatt, 2029 und 2030 unter 7 Kilowatt, ab 2031 entfällt sie. Danach bleibt die Direktvermarktung.

Zur Höhe nennen die Berichte unterschiedliche Werte, rechnerisch rund 5,2 Cent je Kilowattstunde. Der Entwurf ist noch kein Gesetz, der Bundestag stimmt voraussichtlich Mitte Oktober ab, danach folgen Bundesrat und die beihilferechtliche Prüfung der EU-Kommission. Wer kurz vor der Entscheidung steht, liest die beschlossene Fassung nach.

Anmeldung und Regeln

Jede Anlage muss im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur eingetragen und beim Netzbetreiber angemeldet werden. Ohne beides gibt es keine Vergütung.

Bei negativen Strompreisen wird für neue Anlagen keine Vergütung gezahlt, und ohne Smart Meter und Steuerbox ist die Einspeisung nach Berichten auf 60 Prozent der Nennleistung begrenzt. Zeiten ohne Vergütung verlängern die 20 Jahre.

Das Dach prüfen

Bevor Module aufs Dach kommen, sollten Alter und Zustand der Dachhaut feststehen. Muss das Dach in wenigen Jahren saniert werden, ist es günstiger, das vorher zu tun.

Ein Dachdecker beurteilt außerdem Statik, Befestigung und die Durchdringungen der Dachhaut. Klären Sie im Angebot, wer bei Undichtigkeiten haftet.

Teil- oder Volleinspeisung

Wer viel Strom selbst verbraucht, fährt mit Teileinspeisung meist besser, weil jede selbst genutzte Kilowattstunde Strombezug ersetzt. Volleinspeisung kann sich bei geringem Eigenverbrauch rechnen.

Lassen Sie sich beide Varianten mit denselben Annahmen zu Strompreis und Verbrauch rechnen, bevor Sie entscheiden.

Häufige Fragen

Muss ich die Anlage anmelden?

Ja, im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur und beim Netzbetreiber.

Wie lange wird die Vergütung gezahlt?

Für Anlagen mit Inbetriebnahme bis 31. Dezember 2026 20 Jahre nach den bekannten Regeln.

Gelten die Zahlen sicher?

Die Sätze für 2026 stehen auf der Seite der Bundesnetzagentur. Was ab 2027 gilt, hängt vom EEG 2027 ab. Prüfen Sie den aktuellen Stand beim Netzbetreiber.

energienachhalt.de ist redaktionell, keine Beratung und keine Vermittlung. Förderhöhen sind Orientierungswerte mit Stand Oktober 2026, verbindlich sind die Bedingungen der Förderstelle.