Heizungsgesetz 2026: Was seit dem 29. Juli gilt und was nicht mehr
Seit dem 29. Juli 2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz, kurz GModG. Es löst das Gebäudeenergiegesetz in seiner bisherigen Form ab. Damit ist die Vorgabe verschwunden, dass jede neue Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbarer Energie laufen muss. Wer in den vergangenen Jahren über den „Heizungshammer“ gelesen hat, kann das meiste davon ablegen. Neu ist dafür eine Rechnung, die man im Kopf behalten sollte: Die Pflicht ist gefallen, das Kostenrisiko nicht.
Was entfallen ist
Die 65-Prozent-Regel gilt weder im Neubau noch im Bestand. Auch die Beratungspflicht beim Einbau fossiler Heizungen ist gestrichen, und die altersabhängige Austauschpflicht für alte Kessel gibt es nicht mehr. Eine Heizung, die läuft, darf weiterlaufen. Ist sie defekt, ist zuerst zu prüfen, ob sich eine Reparatur lohnt. Ersatz ist nur nötig, wenn sie technisch oder wirtschaftlich nicht mehr geht.
Damit ist auch die Verknüpfung mit der kommunalen Wärmeplanung hinfällig, nach der die Regel früher greifen konnte. Ob Ihre Stadt schon einen Plan hat, bestimmt nicht mehr, welche Heizung Sie einbauen müssen. Warum der Plan trotzdem für Sie interessant bleibt, steht im Ratgeber zur Wärmeplanung.
Welche Heizung Sie einbauen dürfen
Das Gesetz lässt die Wahl frei: Wärmepumpe, Biomasseheizung, Hybridlösung, Anschluss an Nah- oder Fernwärme, eine Gasheizung für erneuerbare Brennstoffe oder eine „H2-ready“-Gasheizung. Selbst reine Stromdirektheizungen sind in gut gedämmten Gebäuden zulässig.
Zulässig heißt nicht günstig. Eine Kilowattstunde Wärme aus einer Direktheizung braucht eine Kilowattstunde Strom, bei einer Wärmepumpe mit Jahresarbeitszahl 3 nur ein Drittel davon. Der Betrieb kostet entsprechend das Drei- bis Vierfache. Das lohnt sich allenfalls im Passivhaus, wo kaum Wärme gebraucht wird.
Die Biotreppe: der Preis der neuen Gasheizung
Wer eine neue Gasheizung einbaut, muss später mit einem Mindestanteil erneuerbarer Gase heizen: 10 Prozent ab 2029, 15 Prozent ab 2030, 30 Prozent ab 2035 und 60 Prozent ab 2040. Das Ziel des Gesetzes bleibt, ab 2045 ausschließlich erneuerbar zu heizen.
Parallel müssen Gas- und Ölanbieter ab 2028 eine Grüngasquote erfüllen, zunächst 1 Prozent, bis 2045 steigend auf 100 Prozent. Die Quote wird über die gesamte gelieferte Menge bilanziert, nicht für Ihren Anschluss einzeln. Wer eine Gasheizung kauft, kauft damit auch ein Preisrisiko: Erneuerbares Gas ist deutlich teurer als fossiles, und wie stark, hängt von einem Markt ab, den es im großen Stil noch nicht gibt.
Für Einbauten im Jahr 2028 beginnt die Pflicht zwölf Monate nach dem Einbau. Fällt eine Heizung vor 2028 irreparabel aus, gelten die neuen Kostenregeln ebenfalls erst zwölf Monate nach dem Einbau der Ersatzanlage.
Der CO₂-Preis läuft weiter
Unabhängig vom Gesetz verteuert der CO₂-Preis fossile Brennstoffe. Die Verbraucherzentrale NRW hat dazu Beispiele gerechnet. Für ein saniertes Haus mit 6.500 Kilowattstunden Gasverbrauch ergeben sich 2026 rund 91 Euro Mehrkosten, für ein wenig saniertes Haus mit 20.000 Kilowattstunden rund 281 Euro. Bei Öl sind es 134 Euro für 650 Liter und 412 Euro für 2.000 Liter.
Vermieter tragen bei neu eingebauten Öl- und Gasheizungen die Hälfte der CO₂-Kosten, Modernisierungskosten dürfen weiterhin anteilig umgelegt werden.
Fördermittel gibt es weiter
Auch die Bundesförderung für Heizungen wurde zum 21. Juli 2026 umgebaut. Zu Höchstbeträgen und Boni nennen Veröffentlichungen unterschiedliche Zahlen, deshalb gilt nur, was die KfW in ihrem Merkblatt zum Antragszeitpunkt festhält. Die Einordnung für Wärmepumpen finden Sie im Ratgeber zur Wärmepumpen-Förderung.
Eine Energieberatung ist seit dem Gesetz keine Pflicht mehr, bleibt aber oft Voraussetzung für Zuschüsse und regionale Programme.
Drei Fragen vor der Entscheidung
Erstens: Welche Vorlauftemperatur braucht Ihr Haus an einem kalten Tag? Liegt sie bei 55 Grad oder darunter, ist eine Wärmepumpe meist ohne große Umbauten möglich. Zweitens: Gibt es vor Ihrer Tür ein Fernwärmenetz oder ist eines angekündigt? Das erfahren Sie bei den Stadtwerken. Drittens: Wie viel Preisschwankung halten Sie über 20 Jahre aus? Wer das nüchtern beantwortet, braucht das Gesetz als Entscheidungshilfe nicht.
Bei der ersten Frage hilft ein Sanierungsfahrplan, bei der Planung der Heizlast ein Angebot, das sie rechnet statt schätzt.
Weiterlesen und nachrechnen
Offizielle Quellen
energienachhalt.de ist redaktionell, keine Beratung und keine Vermittlung. Förderhöhen sind Orientierungswerte mit Stand Oktober 2026, verbindlich sind die Bedingungen der Förderstelle.