Wallbox: Anmelden, Genehmigung, Förderung und die Regel nach § 14a
Eine Wallbox ist schnell montiert und rechtlich trotzdem kein Elektrogerät wie jedes andere. Sie wird beim Netzbetreiber gemeldet, sie darf gesteuert werden, und eine Förderung gibt es auf Bundesebene derzeit nicht mehr. Wer diese drei Punkte kennt, vermeidet die üblichen Ärgernisse.
Melden oder genehmigen lassen
Jede fest installierte Wallbox muss vor der Inbetriebnahme beim Netzbetreiber gemeldet werden. Das erledigt der Elektrobetrieb, der im Installateurverzeichnis des Netzbetreibers eingetragen ist, in Eigenarbeit geht es nicht. Seit dem 1. Januar 2024 müssen Netzbetreiber dafür Online-Formulare anbieten. Bis 11 Kilowatt darf die Box nach der Meldung in Betrieb gehen.
Eine Genehmigung ist erst nötig, wenn die gesamte Bemessungsleistung der Kundenanlage 12 Kilovoltampere überschreitet. Das trifft praktisch 22-kW-Boxen. Der Netzbetreiber hat zwei Monate Zeit und muss eine Ablehnung begründen. Viele Haushalte lösen das, indem sie eine 22-kW-Box auf 11 Kilowatt begrenzen. Im Marktstammdatenregister muss die Wallbox nicht stehen, die Photovoltaikanlage und der Speicher dagegen schon.
Was § 14a Energiewirtschaftsgesetz bedeutet
Wallboxen über 4,2 Kilowatt, die ab 2024 in Betrieb gehen, gelten als steuerbare Verbrauchseinrichtungen. Der Netzbetreiber darf sie bei Netzengpässen drosseln, muss aber mindestens 4,2 Kilowatt zulassen. Dafür gibt es Entlastung bei den Netzentgelten. Modul 1 bringt eine Pauschale von etwa 110 bis 190 Euro im Jahr ohne zweiten Zähler. Modul 2 senkt den Arbeitspreis der Netzentgelte um 60 Prozent, setzt aber einen separaten Zähler voraus. Modul 3 mit zeitvariablen Netzentgelten gibt es seit April 2025 und lässt sich nur mit Modul 1 verbinden. Anlagen aus der Zeit vor 2024 haben eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2028.
Förderung
Das KfW-Programm 442 für das Laden mit Solarstrom ist geschlossen, neue Anträge nimmt es nicht mehr an. Es hatte 600 Euro für eine Wallbox und 1.200 Euro für bidirektionale Geräte gezahlt. Einzelne Kommunen und Stadtwerke fördern weiter. Fragen Sie bei Ihrem Versorger, bevor Sie bestellen.
Laden mit eigenem Solarstrom
Netzstrom kostet bei einem durchschnittlichen Tarif etwa 35 Cent je Kilowattstunde, Solarstrom aus der eigenen Anlage über die Lebensdauer 8 bis 12 Cent. Bei 3.000 Kilowattstunden Ladestrom im Jahr bleiben rund 700 bis 800 Euro Unterschied, wenn das Auto den Strom auch tatsächlich dann bekommt, wenn die Sonne scheint.
Dafür muss die Wallbox Überschussladen können. Eine einphasige Ladung beginnt bei 6 Ampere, das sind rund 1,4 Kilowatt, eine dreiphasige bei etwa 4,1 Kilowatt. Darunter regelt die Box ab oder zieht Netzstrom nach. Wer ein kleines Dach hat, gewinnt mit einer Box, die einphasig starten kann. Ein größerer Speicher löst das Problem teilweise, vergrößert aber die Investition.
Mieter und Eigentümergemeinschaft
Seit der Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes und des Mietrechts im Jahr 2020 haben Mieter und Wohnungseigentümer einen Anspruch auf den Einbau einer Ladestation. Die Gemeinschaft darf bestimmen, wie er geschieht, nicht ob. Planen Sie die Leitung gleich für mehrere Stellplätze, wenn weitere Nachbarn nachziehen könnten, denn die Zuleitung ist der teuerste Posten.
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Offizielle Quellen
energienachhalt.de ist redaktionell, keine Beratung und keine Vermittlung. Förderhöhen sind Orientierungswerte mit Stand Oktober 2026, verbindlich sind die Bedingungen der Förderstelle.