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Kommunale Wärmeplanung

Kurz erklärt

Die Planung, mit welcher Wärmeversorgung ein Gebiet künftig versorgt werden soll. Fristen nach dem Wärmeplanungsgesetz: 30. Juni 2026 für Kommunen über 100.000 Einwohner, 30. Juni 2028 für alle übrigen. Der Wärmeplan selbst verpflichtet Eigentümer nicht.

Verwandte Begriffe

Stand der Angaben: Oktober 2026. Zum gesamten Glossar