Kommunale Wärmeplanung
Kurz erklärt
Die Planung, mit welcher Wärmeversorgung ein Gebiet künftig versorgt werden soll. Fristen nach dem Wärmeplanungsgesetz: 30. Juni 2026 für Kommunen über 100.000 Einwohner, 30. Juni 2028 für alle übrigen. Der Wärmeplan selbst verpflichtet Eigentümer nicht.
Verwandte Begriffe
Stand der Angaben: Oktober 2026. Zum gesamten Glossar